Prüfungsamt Naturwissenschaft Innenstadt (PANI)
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Kein Publikumsverkehr, aber Fensteraus- und -abgabe

06.04.2022

Das Prüfungsamt bleibt weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder per Telefon [nur zu unseren Telefonsprechzeiten].

Abholung und Abgabe von Dokumenten
Für die Abholung und Abgabe von Dokumenten bieten wir zudem zwei Mal wöchentlich eine Fensteraus- und -abgabe an.
Die Fensteraus- und -abgabe findet zurzeit Mittwoch und Freitag jeweils von 10-12 Uhr statt.
Das Fenster befindet sich im Erdgeschoss unseres Gebäudes, in der Theresienstr. 39, neben der Eingangstür gegenüber der Pinakothek der Moderne.

Bitte beachten Sie, dass am Freitag, den 24.06.2022 und am Freitag, den 01.07.2022 keine Fensteraus- und -abgabe stattfindet!


Zur Fensteraus- und -abgabe beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Im Wartebereich vor dem Fenster ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten!
Zum Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine FFP2-Maske zu tragen!
Die Fensteraus- und -abgabe dient ausschließlich der Abholung und Abgabe von Dokumenten. Es findet keine Beratung statt!
Personen mit Atemwegssymptomen oder Fieber ist die Nutzung der Fensteraus- und -abgabe nicht gestattet!
Bitte bringen Sie zur Abholung von Abschlussdokumenten und Abschlussbescheinigungen zum Unterschreiben der Empfangsbestätigung Ihren eigenen Stift mit
Denken Sie bitte auch daran, dass zur Abholung ein Lichtbildausweis und der Studentenausweis vorzulegen sind. Wenn Sie eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen, muss diese Person eine Original-Vollmacht sowie einen Lichtbildausweis vorlegen.
Gern können Sie uns Ihre Anträge auch per Post oder eingescannt per E-Mail zukommen lassen. Beachten Sie dabei bitte, dass diese - sofern Sie bei uns studierenden - von Ihrer Campus-E-Mail-Adresse gesendet werden sollten. Ärztliche Atteste müssen (zusätzlich) im Original eigereicht werden. Wir behalten uns ferner vor, weitere Nachweise im Original zu verlangen.

Auch Abschlussarbeiten können postalisch eigereicht werden. Zur Fristwahrung gilt der Poststempel.