Beglaubigungen
Das Prüfungsamt erstellt auf Anfrage beglaubigte Kopien von selbst ausgestellten Dokumenten.
Das bedeutet:
- Wir fertigen eine Kopie des Originaldokuments an.
- Diese Kopie wird mit dem Vermerk versehen, dass sie mit dem Original übereinstimmt.
Für die Beglaubigung ist die Vorlage des Originaldokuments zwingend erforderlich.
Versand beglaubigter Kopien für Bewerbungen an ausländischen Hochschulen
Einige Hochschulen im Ausland (z. B. in den USA oder Kanada) verlangen für Bewerbungen beglaubigte Kopien von Dokumenten, die direkt von der ausstellenden Hochschule versendet werden.
Falls Sie beglaubigte Kopien dieser Art benötigen, wenden Sie sich bitte persönlich mit dem Originaldokument an Ihre Ansprechperson im Prüfungsamt.
Hinweis:
Für amtliche Beglaubigungen wenden Sie sich bitte an eine siegelführende Behörde, z. B. an die Stadtverwaltung München