Prüfungsamt Naturwissenschaft Innenstadt (PANI)
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Fortgeltung der Flexibilisierung von Prüfungen im SoSe 22 und WiSe 22/23

03.03.2022

Fortgeltung der Flexibilisierung von Prüfungen im SoSe 22 und WiSe 22/23

Der Senat hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 die Flexibilisierungssatzung (2022) beschlossen.

Sofern die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie dies erfordert, soll die Flexibilisierung von Prüfungen weiterhin ermöglicht werden. Die Erleichterungen aus dem Sommersemester 2021 und dem Wintersemester 2021/22 können somit bei Bedarf auch auf die kommenden beiden Semester übertragen werden.

Art und Umfang der Leistungserhebung sowie deren nähere Modalitäten legt die Veranstaltungsleiterin oder der Veranstaltungsleiter mit Zustimmung des Prüfungsausschusses bzw. – wenn die jeweilige Satzung keinen Prüfungsausschuss vorsieht – der Studiendekanin oder des Studiendekans in der Regel zu Veranstaltungsbeginn fest.

Elektronische Fernprüfungen sowie Online-Hausarbeiten bzw. Open Book-Prüfungen können in den Ordnungen vorgesehene schriftliche, mündliche und praktische Prüfungsleistungen ganz oder teilweise ersetzen. Der damit einhergehende Arbeitsaufwand für Studierende und der Schwierigkeitsgrad müssen der ganz oder teilweise ersetzten Prüfung entsprechen.

Darüber hinaus enthält die Satzung wie bisher weitere Flexibilisierungen. So können in den jeweiligen Ordnungen vorgesehene Prüfungen auch durch solche dort nicht genannte Prüfungsformen ersetzt werden, die keine elektronischen Fernprüfungen oder Online-Hausarbeiten oder Open Book-Prüfungen darstellen. Ferner können Ausgangs-, Nach- und Wiederholungsprüfungen ausnahmsweise in unterschiedlichen Prüfungsformen angeboten werden. Schließlich können Prüfungen auch in der vorlesungsfreien Zeit abgehalten werden.

Die Satzung zur Flexibilisierung von Prüfungen im SoSe 2022 und im WiSe 22/23 finden Sie hier.