Prüfungsamt Naturwissenschaft Innenstadt (PANI)
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und Studienfachwechsel

Vorgehensweise bei Anerkennungen

Wenn Sie bereits Leistungen an einer anderen Universität bzw. in einem anderen Studiengang an der LMU erbracht haben, die Sie sich für Ihr aktuelles Studium anerkennen lassen möchten, verwenden Sie bitte das Formular Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.

Den ausgefüllten Anerkennungsantrag reichen Sie zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Nachweises der entsprechenden Leistung bei uns ein. Über Ihren Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss. Sobald die Entscheidung über Ihren Antrag vorliegt, werden Sie von uns per E-Mail darüber informiert.

Bitte beachten Sie, dass der vollständige Anerkennungsantrag

- für Studien- und Prüfungsleistungen, die vor der Immatrikulation in den Studiengang erbracht wurden, für den die Anerkennung beantragt wird, spätestens am Ende des ersten nach der Immatrikulation in diesen Studiengang verbrachten Semester

- für Studien- und Prüfungsleistungen, die nach der Immatrikulation in den Studiengang erbracht wurden, für den die Anerkennung beantragt wird, im jeweils auf den Erwerb der Leistung folgenden Semester

einzureichen ist.

Anerkennungen von im Ausland erbrachten Leistungen

Seit dem 1. April 2017 sind für alle im Ausland erbrachten Leistungen, die für einen Studiengang anerkannt werden sollen, vor Beantragung der Anerkennung studienbezogene Auslandsaufenthalte in LSF zu erfassen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Merkblatt Hinweise zum Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen.

Die Bestätigung zum erfassten Auslandsaufenthalt legen Sie bitte unbedingt Ihrem Anerkennungsantrag bei.

Anerkennung Praktikum

Für die Anerkennung Ihres absolvierten Industriepraktikums verwenden Sie bitte den Anerkennungsantrag Praktikum.

Studienfachwechsel

Beim Wechsel in die Bachelor- oder Masterstudiengänge Mathematik oder Wirtschaftsmathematik wird eine Fachsemestereinstufung vorgenommen, wenn Leistungen anerkannt werden, die in der Summe eine Höherstufung begründen. Falls der Studiengang ein Nebenfach vorsieht und schon einschlägige Leistungen im Nebenfach vorliegen, ist auch eine Liste der anerkannten Leistungen im Nebenfach für die Fachsemestereinstufung nötig.

Den Fachsemestereinstufungsbescheid müssen Sie im Rahmen der Immatrikulation in den neuen Studiengang in der Studentenkanzlei vorlegen.

 

Zurück zu Prüfungsamt Naturwissenschaften Innenstadt - Kontaktstelle Mathematik