Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und Studienfachwechsel
Vorgehensweise bei Anerkennungen für das Unterrichtsfach Mathematik
Wenn Sie bereits Leistungen an einer anderen Universität bzw. in einem anderen Studiengang an der LMU erbracht haben, die Sie sich für Ihr aktuelles Studium anerkennen lassen möchten, verwenden Sie bitte das Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen.
Den ausgefüllten Anerkennungsantrag reichen Sie zusammen mit dem beglaubigten Nachweis der entsprechenden Leistung (Notenschein oder Kontoauszug) bei uns ein. Über Ihren Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss. Sobald die Entscheidung über Ihren Antrag vorliegt, werden Sie von uns per E-Mail darüber informiert.
Bitte beachten Sie, dass der vollständige Anerkennungsantrag
- für Studien- und Prüfungsleistungen, die vor der Immatrikulation an der LMU in den diesen Studiengang erbracht wurden, spätestens am Ende des ersten nach der Immatrikulation in diesen Studiengang verbrachten Semesters
- für Studien- und Prüfungsleistungen, die nach der Immatrikulation an der LMU in den diesen Studiengang erbracht wurden, im jeweils auf den Erwerb folgenden Semester
einzureichen ist.
Anrechnung von (Teil-)Modulen für das Unterrichtsfach Mathematik im Lehramt Gymnasium nach der PStO von 2011 und 2009
Studierende im Studiengang Lehramt an Gymnasien, Unterrichtsfach Mathematik, die nach der PStO von 2011 oder 2009 studieren, können sich Module aus der PStO von 2021 anrechnen lassen, sofern die in den alten PStOen vorgesehenen Module nicht mehr angeboten werden.
Welche Module das sind, entnehmen Sie bitte dem Anrechnungsformular für das Lehramt Gymnasium, welches Sie nach bestandener Prüfung zusammen mit den entsprechenden Leistungsnachweisen im Prüfungsamt einreichen müssen.
Anerkennungen von im Ausland erbrachten Leistungen
Seit dem 1. April 2017 sind für alle im Ausland erbrachten Leistungen, die für einen Studiengang anerkannt werden sollen, vor Beantragung der Anerkennung studienbezogene Auslandsaufenthalte in LSF zu erfassen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Merkblatt Hinweise zum Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen.
Die Bestätigung zum erfassten Auslandsaufenthalt legen Sie bitte unbedingt Ihrem Anerkennungsantrag bei.
Vorgehensweise bei Anerkennungen für das Didaktikfach Mathematik
Für Anerkennung erbrachter Leistungen im Didaktikfach Mathematik informieren Sie sich bitte auf der Seite der Studienberatung für die Didaktik der Mathematik.
Studienfachwechsel
Beim Wechsel in die modularisierten Lehramtsstudiengänge Mathematik an Gymnasien sowie Mathematik an Realschulen mit einem zweiten Fach sind verschiedene, voneinander unabhängige Fachsemestereinstufungen für die beiden Fächer möglich.
Den Fachsemestereinstufungsbescheid müssen Sie im Rahmen der Immatrikulation in den neuen Studiengang in der Studentenkanzlei vorlegen.
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