Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Vorgehensweise bei Anerkennungen
Wenn Sie bereits Leistungen an einer anderen Universität bzw. in einem anderen Studiengang an der LMU erbracht haben, die Sie sich für Ihr Bachelorstudium anerkennen lassen möchten, verwenden Sie bitte das Formular Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Den ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit dem Nachweis der entsprechenden Leistung (Notenschein oder Kontoauszug) beim Fachvertreter zur Überprüfung und Unterschrift ein (Für die Anerkennung von Physikleistungen legen Sie diese Unterlagen bitte zuerst uns vor)
Über Ihren Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss. Sobald die Entscheidung über Ihren Antrag vorliegt, werden Sie von uns per E-Mail darüber informiert.
Anerkennungen von Leistungen aus studienbezogenen Auslandsaufenthalten
Für Studienabschlüsse ab dem 1. April 2017 ist es für Studierende zusätzlich erforderlich, studienbezogene Auslandsaufenthalte (Studien- und Prüfungsleistungen, berufliche Qualifikationen), in LSF zu erfassen. Dies muss vor Beantragung der Anerkennung erfolgen. Die Bestätigung zum erfassten Auslandsaufenthalt legen Sie bitte unbedingt Ihrem Anerkennungsantrag bei. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise zum Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen.