Prüfungsamt Naturwissenschaft Innenstadt (PANI)
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Leistungsnachweise Bachelor Geowissenschaften

 

Wie erhalte ich einen Leistungsnachweis?

Leistungsnachweise über Ihre bisher erbrachten Leistungen beantragen Sie bitte per E-Mail unter geowissenschaften.pani.pa@verwaltung.uni-muenchen.de. Geben Sie dabei unbedingt auch Ihre LMU-Matrikelnummer, Ihren Studiengang und Ihren Studienbeginn an.

Alternativ können Sie sich für die Beantragung eines aktuellen Leistungsnachweises auch in die ausliegende Liste im Büro der Kontaktstelle eintragen.

Die erstellten Leistungsnachweise liegen während unserer Öffnungszeiten zur Abholung in der Kontaktstelle bereit.

Der Versand von Leistungsnachweisen per E-Mail erfolgt ausschließlich an Ihre Campus-Email-Adresse.

Mein Leistungsnachweis ist unvollständig oder fehlerhaft!

Gründe für das Fehlen von Leistungen können darin liegen, dass die Benotung der Prüfungsleistungen noch nicht abgeschlossen ist. Die Dozenten sind dafür verantwortlich, dass die Prüfungsergebnisse nach der Korrektur unverzüglich an die Kontaktstelle gemeldet werden. Nach der Notenmeldung erfassen wir die Ergebnisse zeitnah in unserer Datenbank.

Ich habe meine Noten bereits auf einem Aushang gesehen, sie wurden aber noch nicht im Leistungsnachweis ausgewiesen - warum?

Der Aushang der Noten am schwarzen Brett durch die Dozenten kann zeitlich vor der Meldung der Ergebnisse an die Kontaktstelle abweichen. Erst wenn die Dozenten die Noten an die Kontaktstelle gemeldet haben, können diese in unserer Datenbank erfasst werden.

Wieviele ECTS-Punkte muss ich als BAföG Bezieher erreichen?

Bitte prüfen Sie Ihren Leistungsnachweis rechtzeitig auf die erforderlichen ECTS-Punkte, um Ihren BAföG Anspruch fristgerecht beim BAföG-Amt einzureichen.

Lt. Beschluss des Prüfungsausschusses vom 02.03.2016 müssen Studierende für einen positiven BAföG- Leistungsnachweis die folgenden ECTS-Punkte mindestens erbringen:

Semester: Leistungspunkte:
nach 3 Sem: 60
nach 4 Sem: 80
nach 5 Sem: 100
nach 6 Sem: 120
nach 7 Sem: 140
nach 8 Sem: 160
nach 9 Sem: 180

Dies gilt für Studierende nach der Prüfungsordnung 2013 und 2017.