Prüfungsamt Naturwissenschaft Innenstadt (PANI)
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Leistungen können anerkannt werden, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.
Je nach Umfang der anerkannten Leistungen werden auch Studienzeiten angerechnet.

Grundsätzlich sind folgende Leistungen anerkennbar:

  • Studien- und Prüfungsleistungen anderer Hochschulen im In- und Ausland
  • Leistungen aus einem anderen Studiengang an der LMU
  • Leistungen aus Fernstudieneinheiten im Rahmen eines Hochschulstudiums
  • Leistungen der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb)
  • beruflich oder außerhochschulisch erworbene Kompetenzen (zu max. 50 % der Leistungen des Studiengangs)

Es gilt Folgendes zu beachten:

Antragsstellung

Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das Formular Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
(Ausnahme: Studierende der Geographie) 
Reichen Sie den Antrag zusammen mit folgenden Unterlagen bei uns ein:

bei im Hochschulkontext erbrachten Leistungen:

  • beglaubigte Kopie des Leistungsnachweises (z. B. Transcript of Records oder andere Leistungsbescheinigung, aus der die Note, das Notensystem, die Anzahl der ECTS Punkte sowie die Art der zur Prüfung gehörenden Lehrveranstaltung hervorgehen sollte)
  • Auszug aus dem Modulhandbuch für den Studiengang in dem die Leistung erbracht wurde
  • Bei Studiengängen mit Nebenfach: eine Bestätigung der anerkannten Leistungen für das Nebenfach (für die korrekte Fachsemestereinstufung)

bei außerhochschulisch erbrachten Leistungen:

  • geeignete Nachweise (z. B. Zeugnisse, Zertifikate, Dokumentationen)

Wir behalten uns vor im Rahmen des Anerkennungsverfahrens weitere Unterlagen einzufordern. Insbesondere kann bei Zeugnissen und Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, die Vorlage einer beglaubigten deutschen Übersetzung verlangt werden.

Sobald die Entscheidung über Ihren Antrag vorliegt, werden Sie von uns per E-Mail informiert.

Fristen

Der vollständige Antrag ist zu folgenden Fristen einzureichen

  • für vor der Immatrikulation erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen: spätestens am Ende des ersten nach der Immatrikulation in diesen Studiengang verbrachten Semesters
  • für nach der Immatrikulation erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen: : im jeweils auf den Erwerb der Leistung folgenden Semester

Übernahme von Noten

Werden Studien- oder Prüfungsleistungen angerechnet, werden, soweit die Notensysteme übereinstimmen, die Noten übernommen. Stimmen die Notensysteme nicht überein, wird durch den oder die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine entsprechende Note festgesetzt.
Die Noten werden nach Maßgabe der jeweils relevanten Prüfungs- und Studienordnung in die Berechnung der Modul- und Endnote einbezogen.

Anerkennung von im Ausland erbrachter Leistungen: Nachweis über die Eintragung des Auslandsaufenthalts

Für Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Vor der Beantragung der Anerkennung müssen Sie den studienbezogenen Auslandsaufenthalt in LSF erfassen.
  • Der Nachweis der LSF-Erfassung (PDF „Auslandsaufenthalte“) ist zusammen mit dem Anerkennungsantrag bei uns einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Hinweise zum Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen.

Anerkennung von Leistungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge, Studiengänge mit Eignungsverfahren und Voranmeldeverfahren

Die Anerkennung von Leistungen ersetzt keine Bewerbung oder Voranmeldung und auch nicht die Teilnahme an einem Eignungsverfahren.
Bei Studiengängen mit Voranmeldung kann auf diese nur verzichtet werden, wenn mit der Anerkennung eine Einstufung in ein höheres Fachsemester verbunden ist.

Anrechnung von Studienzeiten:

Mit der Anerkennung von Leistungen kann eine Einstufung in ein höheres Fachsemester verbunden sein. In diesem Fall gilt:

  • Die Verbuchung der anerkannten Leistungen in Ihrem Leistungskonto erfolgt erst nach entsprechender Immatrikulation bzw. Höherstufung durch die Studentenkanzlei
  • Sie erhalten von uns einen entsprechenden Bescheid, den Sie innerhalb der Immatrikulations– bzw. Fachwechselfrist in der Studentenkanzlei einreichen müssen.

Bitte beachten Sie unbedingt auch die Hinweise der Studentenkanzlei zur Fachsemestereinstufung

Fachbereichs- und studiengangsspezifische Besonderheiten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens

Bitte beachten Sie, die folgenden Hinweise zu den fachspezifischen Besonderheiten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens:

Geowissenschaften
In den Studiengängen der Geowissenschaften ist vor Einreichung des Antrags eine fachliche Äquivalenzbestätigung im Antragsformular erforderlich.
Das bedeutet Folgendes:
vor Einreichung des Antrags bei uns muss der Fachvertreter / die Fachvertreterin die Äquivalenz der anzuerkennenden Leistung mit seiner / ihrer Unterschrift im Formular bestätigt haben.

Geographie
Als Studierende der Studiengänge der Geographie müssen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung beim Department für Geographie stellen.
Informationen zur Anerkennung erhalten Sie auf der Webseite des Departments für Geographie unter:
Studium → Studienberatung → Studienberatung und Anlaufstellen → Studienwechsel

Mathematik Didaktikfach
Als Studierende im Didaktikfach Mathematik müssen Sie zusätzlich eines der vom Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) zur Verfügung gestellten Formulare für die Einstufung einreichen.

  • Den Einstufungsbescheid für das Fach Didaktiken einer Fächergruppe der Grundschule,
  • Den Einstufungsbescheid für die Didaktiken der Grundschule im Rahmen des Studiengangs Lehramt für Sonderpädagogik
  • Den Einstufungsbescheid für das Fach Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einreichen oder
  • Den Einstufungsbescheid für die sonderpädagogische Fachrichtung mit Didaktiken der Mittelschule im Rahmen des Studiengangs Lehramt für Sonderpädagogik.

Die Formulare finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) 

Interessanter Link: Webseite der Studienberatung für die Didaktik der Mathematik 

Lehramt Gymnasium (Unterrichtsfach Mathematik): Anrechnung von (Teil-)Modulen für das Unterrichtsfach Mathematik im Lehramt Gymnasium nach der PStO von 2011 und 2009

Studierende im Studiengang Lehramt an Gymnasien, Unterrichtsfach Mathematik, die nach der PStO von 2011 oder 2009 studieren, können sich Module aus der PStO von 2021 anrechnen lassen, sofern die in den alten PStOen vorgesehenen Module nicht mehr angeboten werden.

Welche Module das sind, entnehmen Sie bitte dem Formular Anrechnungsoptionen von (Teil-)Modulen für das Unterrichtsfach Mathematik im Lehramt Gymnasium nach der PStO von 2011 und 2009, welches Sie nach bestandener Prüfung bitte bei uns einreichen.