Prüfungsamt Naturwissenschaft Innenstadt (PANI)
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Ärztliches Attest

Ein ärztliches Attest dient als Nachweis einer Erkrankung oder einer anderen gesundheitlichen Beeinträchtigung, die Sie an der Teilnahme an einer Prüfung oder an der Einhaltung einer Frist gehindert hat.

Das ärztliche Attest ist Grundlage für die Entscheidung der Prüfungsbehörde, ob eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt.

Es muss daher die krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten Störungen so konkret und nachvollziehbar beschreiben, dass sachgerecht entschieden werden kann, ob zum relevanten Zeitpunkt Prüfungsunfähigkeit bestand.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist daher nicht ausreichend.

Das ärztliche Attest muss die im Folgenden aufgeführten inhaltlichen und formalen Anforderungen erfüllen:

Anforderungen an das ärztliche Attest

Das Attest

  • muss Beginn und Dauer der Erkrankung benennen,
  • muss eine ausführliche Schilderung der Symptome enthalten,
  • muss die krankheitsbedingten, prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionsstörungen konkret und nachvollziehbar beschreiben,
  • kann mit ausdrücklicher Zustimmung von Ihnen als Patient oder Patientin die medizinische Diagnose angeben, muss es aber keinesfalls,
  • muss benennen, welche konkreten Umstände Sie daran gehindert haben, an der Prüfung teilzunehmen (z. B. notwendige Bettruhe, objektive Unfähigkeit zur Anreise oder Durchführung der Prüfung),
  • kann die ärztliche Einschätzung enthalten, ob aus Sicht des Arztes/der Ärztin eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt
  • muss das Datum der Ausstellung sowie Unterschrift und Praxisstempel der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes enthalten