Vorgriffsregel
Wichtiger Hinweis für Lehramtsstudierende
Die Inanspruchnahme der Vorgriffsregel ist nach einer Änderung der LPO I (vgl. § 22 Abs 5 LPO I und § 123 Abs. 4 LPO I) ab dem Prüfungstermin Herbst 2021 nur noch sehr eingeschränkt möglich:
- für Studierende der Lehrämter an Grund-, Mittel- oder Realschulen nur noch im Anschluss an die Vorlesungszeit des siebten Semesters
- für Studierende des Lehramts an Gymnasien oder des Lehramts für Sonderpädagogik nur noch im Anschluss an die Vorlesungszeit des neunten Semesters
Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite des Münchener Zentrums für Lehrerbildung sowie auf der Webseite der Bayerischen Staatskanzlei.
Stand: 02.10.2020