Vorgehensweise bei im Ausland erbrachten Leistungen
Liebe Studierende,
bitte beachten Sie, dass ab dem SoSe 2017 studienbezogene Auslandsaufenthalte erfasst werden müssen. Wir bitten Sie daher unten aufgeführte Vorgehensweise zu beachten - vielen DANK!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die im Ausland erbrachten Leistungen erst verbucht werden können, wenn Sie den Nachweis des LSF-Eintrags erbringen.
Schritt 1: LSF – Eintrag / folgende Vorgehensweise
Schritt 2: Antrag auf Anerkennung samt LSF-Nachweis beim jeweiligen Erasmusbeauftragten einreichen