Prüfungsamt Naturwissenschaft Innenstadt (PANI)
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Vorgehensweise bei im Ausland erbrachten Leistungen

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie, dass ab dem SoSe 2017 studienbezogene Auslandsaufenthalte erfasst werden müssen.  Wir bitten Sie daher unten aufgeführte Vorgehensweise zu beachten - vielen DANK!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die im Ausland erbrachten Leistungen erst verbucht werden können, wenn Sie den Nachweis des LSF-Eintrags erbringen.

Schritt 1: LSF – Eintrag /  folgende Vorgehensweise

Schritt 2: Antrag auf Anerkennung samt LSF-Nachweis beim jeweiligen Erasmusbeauftragten einreichen